07.08.2003
Aktuelles
ERGÄNZUNG – Brandgefahr: Behörde verbietet Betreten der Wälder in Hamburg
Don't grill - Save life ;-)
Pressemitteilung der Wirtschaftsbehörde.
Durch die lang anhaltende Trockenheit der letzten Wochen ist die Waldbrandgefahr weiter gestiegen. Zum Schutz vor Bränden hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Betreten der Wälder zu Erholungszwecken außerhalb befestigter Wege bis auf weiteres verbietet.
Was Brände anrichten können, zeigen die Berichte aus Frankreich und Portugal. Um mögliche Brände bei uns zu vermeiden, bittet die Behörde für Wirtschaft und Arbeit die Hamburger erneut darum, insbesondere am Wochenende besondere Vorsicht walten zu lassen und bewusst mit dem Grill umzugehen. Auf keinen Fall sollte im Wald oder am Waldrand geraucht, ein Feuer angezündet oder gegrillt werden.
Bereits leichter Funkenflug kann ein Feuer auslösen. Selbst eine aus dem fahrenden Auto heraus geworfene Zigarettenkippe kann durch das leicht entzündliche Gras am Straßenrand einen Waldbrand auslösen. Häufig ist auch nicht bekannt, dass beim Parken von Kraftfahrzeugen mit Katalysator eine Gefahr besteht: Ist das Gras, über dem geparkt wird, ausgetrocknet, kann es durch den heißen Katalysator entzündet werden.
Grund für die steigende Waldbrandgefahr ist die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen. Den Pflanzen und Bäumen im Wald kann man den Wassermangel schon ansehen. Teilweise lassen die Bäume bereits jetzt die Blätter fallen. Selbst Moore, die normalerweise durch hohe Grundwasserstände ausreichend mit Wasser versorgt sind, geraten jetzt in Gefahr, zu brennen, wenn die Altgrasdecken und Kräuter ausgetrocknet sind.
Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Waldbrandgefahren wurde gemäß § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Landeswaldgesetz erlassen. Wenn ein Brand entdeckt wird.
(bwa, 08.08.03)
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