24.06.2007
Aktuelles
Anklage nach Tod zweier Freiwilliger Feuerwehrmänner
Nach dem Tod zweier Freiwilliger Feuerwehrmänner bei einem Brand in Tübingen vor eineinhalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Betroffen sind die Eigentümerin des Gebäudes und ein Mieter.
Sie sollen für den Tod der beiden 24 und 36 Jahre alten Männer verantwortlich sein. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mieter in der ehemaligen Lagerhalle ein Künstleratelier betrieben. Er soll im Dezember 2005 nicht abgekühlte Asche aus einem Ofen genommen und so das Feuer verursacht haben. Die Eigentümerin habe es versäumt, für einen ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
Die beiden Feuerwehrleute starben bei ihrem Einsatz in dem Dachgeschoss des brennenden Haus an Rauchvergiftungen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat etwa der fehlende Brandschutz dazu geführt, dass den beiden Männern der Rückweg aus dem Gebäude abgeschnitten wurde.
Der Bericht der internen Feuerwehr-Unfallkommission hatte ergeben, dass bauliche Konstruktionen in dem Haus das Unglück verursachten. Es habe nicht genehmigte Wände und Zwischenböden gegeben, die das Feuer unerwartet und explosionsartig wieder auflodern ließen. Dadurch sei den Feuerwehrleuten, die im Dachgeschoss im Einsatz waren, der Rückzug verwehrt worden. Ein losgeschickter Rettungstrupp sei ebenfalls von dieser Feuerwand aufgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen den Einsatzleiter der Tübinger Freiwilligen Feuerwehr ermittelt. Diese Ermittlungen wurden vor knapp einem Jahr eingestellt.
(c) SWR
Die seinerzeitige Berichterstattung zum Unfall (1) und den Bericht der Unfallkommission (2) finden Sie im Archiv unter
PA-Trupp in Baden-Württemberg bei Einsatz getötet
Abschlußbericht der Unfallkommission Tübingen
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