Nachwuchs gesucht FHH Portal Sponsoren

Rund um die Uhr einsatzbereit: Für uns Ehrensache!

Freiwillige Feuerwehr Hamburg

16.06.2007
Aktuelles

Fortbildung für die „Beauftragten Personen“ der Bereiche Bergedorf, Vierlande und Marschlande


An zwei Abenden, vom 11. Juni bis zum 12.Juni 2007, fand abends am Öjendorfer Feuerwehrhaus die Unterweisung für die Beauftragten Personen statt.

Da stellt sich fast jeder die Frage: „Was bzw. wer sind denn die Beauftragten Personen?“

Dies ist ganz einfach zu beantworten:
Es handelt sich um die Wehrführer, die für die Einhaltung der Gefahrgutverordnung in den Wehren verantwortlich sind.

In der Fortbildung wird deutlich gemacht, wo auf unseren Einsatzfahrzeugen überall Gefahrgut vorhanden ist.
Dies fängt bei den Atemschutzgeräten an und geht über die Benzin- sowie die Schaummittelkanister bis zu den Sauerstoffleisten auf den Fahrzeugen der Erstversorgerwehren.
Alles muss entsprechend der Gefahrgutverordnung gekennzeichnet und sicher verlastet sein.
Ebenso muss die entsprechende Ausnahmegenehmigung, die für die Fahrzeuge der Feuerwehr Hamburg gilt, auf dem Fahrzeug mitgeführt werden.
Die Ausbildung endete am Dienstag mit einer Überprüfung eines LF 16 KatS.
Durch die Ausbildung führte der Gefahrgutbeauftragte Herr Heier und am Dienstag mit Unterstützung durch Herrn von Hörsten.

- [admin]

Der Schaummittelkanister ist mit einem entsprechenden Gefahrgutaufkleber versehen.

Der Schaummittelkanister ist mit einem entsprechenden Gefahrgutaufkleber versehen.


Sowohl auf dem Tragegestell als auch auf der Atemschutzflasche sind Prüfplaketten von F03 vorhanden. Das Ablaufdatum auf der Flasche ist auch  für die Gefahrgutbeförderung zu beachten.

Sowohl auf dem Tragegestell als auch auf der Atemschutzflasche sind Prüfplaketten von F03 vorhanden. Das Ablaufdatum auf der Flasche ist auch für die Gefahrgutbeförderung zu beachten.

Galerie
Herr Heier erläutert die Überprüfung anhand eines LF 16 KatS.
Die Prüfplakette des Feuerlöschers wird inspiziert.
Der Kanister der Motorkettensäge.