30.06.2009
Aktuelles
Neuregelung – Notrufe per Handy
nur noch mit aktivierter SIM-Karte
Zum 01. Juli 2009 tritt eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Danach sind Notrufe per Mobiltelefon nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich.
Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Die Notrufleitstellen würden immer stärker unter dem Missbrauch leiden. Daher dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe durchstellen, die von Mobiltelefonen mit einer betriebsbereiten SIM-Karte stammen.
Damit könnten die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Der Missbrauch des Notrufs sei eine Straftat und werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet, so der Branchenverband BITKOM.
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