03.12.2010
Aktuelles
„Friedenswahl“ bei der Feuerwehr-Unfallkasse
Eine kostenträchtige echte Wahlhandlung findet bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) bei den allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung am 1. Juni 2011 nicht statt.
Dies hat der Wahlausschuss der Kasse in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Lü¬beck festgestellt, nachdem die eingereichten Vorschlagslisten nicht mehr Bewerber enthielten als Mitglieder zu wählen waren. Vorschlagsberechtigt sind die Landesfeuerwehrverbände für die Versicherten und die Kommunalen Arbeitgeberverbände bzw. in Hamburg die Behörde für Inneres. Mit diesem Ergebnis werden den Gemeinden hohe Kosten und der HFUK Nord ein immenser Verwaltungsaufwand von der Hand gehalten, betonte der Vorsitzende des Wahlaus-schusses, Lutz Kettenbeil, Kiel.
Die Träger der Sozialversicherung werden in der Bunderepublik von den Unternehmern (Kostenträ¬gern) und den Versicherten (Feuerwehrangehörige) selbst verwaltet, so auch die Hanseatische Feu¬erwehr-Unfallkasse Nord. Am 1. Juni 2011 finden generell bei sämtlichen Sozialversicherungsträgern allgemeine Wahlen für deren Selbstverwaltungsorgane statt. Dies sind die Vertreterversammlung, die das autonome Recht (Satzung, Haushalt) beschließt und der Vorstand, der die Kasse verwaltet. Beide Gremien werden ehrenamtlich geführt. Der hauptamtliche Geschäftsführer ist für die laufenden Ver-waltungsgeschäfte (Prävention, Entschädigung, Organisation, Personal) zuständig.
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) sieht vor, dass von einer echten Wahlhandlung abgesehen werden kann, wenn auf den eingereichten Vorschlagslisten der zugelassenen Listenträger nicht mehr Wahlbewerber benannt wurden als Mitglieder für die Selbstverwaltung zu wählen sind. Bei der HFUK Nord sind dies für die paritätisch besetzte Vertreterversammlung 18 ordentliche Mitglieder und 18 Stellvertreter. In seiner Sitzung am 30. November 2010 konnte der Wahlausschuss in Lübeck fest-stellen, dass von der Seite der Kostenträger wie auch von der Seite der Versicherten insgesamt nicht mehr als 36 Bewerber benannt wurden. Damit entfällt eine kostenträchtige Wahlhandlung. Auf der Seite der Versicherten und der Kostenträger sind jeweils sechs Mitglieder aus den Bundesländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vertreten.
Quelle; HFUK Nord
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