11.12.2008
Aktuelles
Die Feuerwehr Hamburg warnt: Christbäume brennen schneller als man denkt
Ausgetrocknete Christbäume und Adventsgestecke sind in der Weihnachtszeit häufig der Grund für Wohnungsbrände.
Die trockenen Tannenzweige brennen wie Zunder und es gibt es kaum Möglichkeiten zu reagieren. Diese Gefahr wird oft unterschätzt. Kerzen auf Tischgestecken und an Tannenbäumen verursachen „alle Jahre wieder“ Sachschäden in Millionenhöhe. Im schlimmsten Fall sind Verletzte und Tote die Folge. Vom ersten Entzünden einer Tannennadel bis zum lichterlohen Brennen des Baumes vergehen manchmal nur wenige Sekunden, wie ein gerade erst durchgeführter Brandversuch am Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) in Schleswig-Holstein zeigte.
Eine trockene Tanne verbrennt oftmals fast explosionsartig. Eine noch größere Gefahr gehe von Tannenbaumschmuck aus, der oftmals seit Ende November aufgestellt ist.
Wie schnell ein solcher Brand entsteht, macht das Experiment im IFS deutlich: „Die Flamme einer Kerze, die zu nah an einen Zweig gerät, der Funke einer Wunderkerze oder eine defekte Lichterkette, genügen oft, und der Baum steht augenblicklich in Flammen“, erklärt Dr. Antoni Kulcke-Czalbowski, IFS-Experte für Brandschäden.
Das Harz in den Tannennadeln enthält besonders viel Harz, welches den Brandverlauf sehr beschleunigt. Dabei entsteht viel Rauch, der sich schnell im ganzen Raum ausbreitet. Schon wenige Atemzüge können zu Vergiftungen führen. Deshalb sollte man sofort das Gebäude verlassen und die Feuerwehr rufen. Auf keinen Fall darf man vergessen die anderen Mitbewohner zu warnen und ihnen zu helfen. Auf keinen Fall darf man zurück ins Gebäude rennen, um noch Sachen zu retten.
Folgende Tipps der Schadenexperten sollten beachtet werden:
Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Auch nicht „mal eben schnell“ in das benachbarte Zimmer gehen. Also: Vor dem Verlassen des Raumes immer Kerzen löschen. Besondere Vorsicht gilt, wenn Kinder und Tiere dabei sind. Eine elektrische Beleuchtung ist wesentlich sicherer als brennende Kerzen. Beim Kauf sollte auf das Gütesiegel GS (Geprüfte Sicherheit) geachtet werden.
Niedergebrannte Kerzen sollten rechtzeitig ausgewechselt werden, damit sie nicht mit leicht entflammbaren Materialien wie Tannennadeln oder Schleifen in Berührung kommen.
Immer ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien wie zum Beispiel Gardinen halten. Die Kerzen müssen gut befestigt werden, so dass sie nicht umkippen können. Unter Adventsgestecke sollte immer eine feuerfeste Unterlage gelegt werden.
Im Raum sollte Luftzug vermieden werden. Hierbei können leicht entflammbare Materialien schnell Feuer fangen.
Neben dem Tannenbaum sollte ein Feuerlöscher oder zumindest ein voller Wassereimer aufgestellt werden, so dass im Brandfall sofort gehandelt werden kann. Schaumlöschern ist aufgrund der geringeren Folgeschäden durch das Löschmittel der Vorzug vor reinen Pulverlöschern zu geben.
Brennt es und hat das Feuer noch nicht auf weitere Gegenstände übergegriffen, kann versucht werden, den Brand mit einer übergeworfenen Decke zu ersticken oder mit dem Feuerlöscher bzw. dem Wassereimer zu löschen. Ist dies nicht möglich, sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 rufen. Wenn noch möglich, Fenster und Türen schließen um die Sauerstoffzufuhr zu stoppen. In jedem Fall sofort das Gebäude verlassen. Achtung: andere Mitbewohner informieren und Kindern, Älteren und Kranken beim Verlassen des Hauses helfen.
In der Wohnung angebrachte Rauchmelder bieten einen guten Schutz vor unbemerkten Bränden – und dies nicht nur in der Vorweihnachtszeit. Gerade Schwelbrände, die die Brandopfer nachts im Schlaf überraschen, gehen mit der Entwicklung von hochgiftigem Rauch einher, der häufig zum Tode führt.
Im Schlaf ist der Geruchssinn der Menschen stark eingeschränkt, so dass ein Brand oft nicht rechtzeitig bemerkt wird. Die Wirkungsweise der Rauchmelder ist simpel: Rauch wird mittels einer Lichtschranke registriert, worauf ein durchdringender Warnton erschallt und auch Tiefschlafende weckt.
Quelle und Copyright der Bilder: LFV Schleswig-Holstein
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